Organisation

Um die Praxisabläufe vor Ort zu erleichtern, bitten wir um die Beachtung der folgenden Hinweise:

Was ist beim 1. Termin zu beachten?

Kommen Sie vor dem 1. Termin bitte 10 Minuten früher, sodass noch etwaige Formalitäten vor Ihrem Termin geregelt werden können.

Dazu gehören das Aushändigen des Terminzettels, der Hinweis auf den Behandlungsvertrag (diesen können Sie gerne hier herunterladen und vorab ausfüllen) und eventuelle Rezeptgebühren. Zudem kann die Rezeption das Rezept überprüfen.

Rezeptgebühren/Preise

Sollten Sie gesetzlich versichert sein, sind wir nach §32 Abs. 2 SGB Vi.V. m. §61Satz 3 SGB V verpflichtet, eine Rezeptgebühr in Höhe von 10€ Rezeptblattgebühr sowie 10% des Rezeptwertes zu erheben. Informieren Sie sich schon beim Ausmachen der Termine, wie hoch die Gebühr für das entsprechende Rezept ist und begleichen Sie diese spätestens am 2. Behandlungstermin.

Wenn Sie eine Befreiungskarte für das laufende Jahr haben, bringen Sie diese zum 1. Termin mit.
Bei privaten Leistungen entnehmen Sie die aktuellen Preise der Preisliste vor Ort oder erfragen diese gerne am Telefon.

Handtuch/Kleidung

Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein ausreichend großes Handtuch für die Behandlungsliege mit.
Für die Behandlung wird bequeme Kleidung empfohlen.

Arztberichte/Befunde

Sollten Sie Arztbriefe oder Befunde aus dem Krankenhaus oder von Ihrem Orthopäden/behandelnden Arzt erhalten haben, bitten wir Sie, diese mitzubringen.

Absagefrist/Ausfallgebühr

Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert.
Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können.

Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für Sie als Patientin/Patient einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, behalten wir es uns vor, Ihnen die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen.

Sofern Sie gesetzlich versichert sind, würden wir Ihnen den Betrag in Rechnung stellen, den wir von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im Falle der Durchführung der Behandlung erhalten hätten. Die Preise für Heilmittel, die gesetzliche Krankenkassen zahlen, erfragen Sie bitte im konkreten Fall bei uns an der Rezeption.

Behandlungsvertrag

Gerne können Sie den Behandlungsvertrag schon vor Ihrem Termin ausdrucken und unterschreiben.

*Pflichtfelder

Kontakt

Sie haben Fragen oder Anmerkungen?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Praxis für Physiotherapie
Lena Ritscher

Auf der Beune 12
64839 Münster

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